Pressemitteilung
Die Alevitische Glaubensgemeinschaft wurde am 17.10.2012 vom Grossen Rat
gem. § 133 der baselstädtischen Kantonsverfassung kantonal anerkannt
Ende 2010 haben die Kulturvereinigung der Aleviten und Bektaschi, Basel sowie das
Alevitische Kulturzentrum Regio Basel ein gemeinsames Gesuch um kantonale Anerkennung
beim Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eingereicht.
Die beiden alevitischen Vereine, die vor 18 bzw. 14 Jahren gegründet wurden, bilden in Basel
die alevitische Glaubensgemeinschaft. In insgesamt 17 verschiedenen Kantonen wurden in den
letzten 15 Jahren ebenfalls alevitische Vereine gegründet. Es gibt in der Schweiz einen
alevitischen Dachverband (Föderation Alevitischer Gemeinden in der Schweiz). Dieser, wie
auch die Dachverbände anderer Länder, sind wiederum Mitglieder der europäischen
Konföderation (AABK).
Die Aleviten haben im islamischen Kulturraum ihren eigenständigen Glaubensinhalt
weiterentwickelt und bewahrt. Ausgangspunkt ihrer Lehre sind die mündlich überlieferten
Gedichte, Lieder und Erzählungen, die der Gemeinschaft den alevitischen Weg aufzeigen. Im
Alevitentum gibt es daneben auch verbindliche, heilige Bücher.
Sie haben den Grundsatz, dass alle Menschen gleich respektiert werden sollen. Jeder Mensch
ist eine Schöpfung Gottes. Die Aleviten sind weltoffene, fortschrittliche Menschen und
respektieren andere Glaubensrichtungen, sofern diese ihre eigenen Ansichten den anderen
nicht aufzwingen. Mann und Frau sind einander gleichgestellt. Jegliche Art von Gewalt, Hass
und Missionierung wird abgelehnt.
Die Trennung von Religion und Staat wird befürwortet. Toleranz und Humanität stehen im
Mittelpunkt ihres Denkens. Aleviten fallen in unserer modernen Gesellschaft nicht auf, weil sie
sehr anpassungsfähig sind. Sie tragen keine spezielle Kleidung.
Der Regierungsrat hat nun geprüft, ob alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese umfassen die gesellschaftliche Bedeutung, das Respektieren der Rechtsordnung und des
Religionsfriedens, eine transparente Finanzführung sowie die jederzeitige Austrittsmöglichkeit.
Der Regierungsrat kam nach eingehender Prüfung des Gesuchs zum Schluss, dass alle
Voraussetzungen für die kantonale Anerkennung erfüllt sind und hatte den Antrag dem Grossen
Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Es handelt sich um die schweizweit erste kantonale Anerkennung einer nichtchristlichen und
nichtjüdischen Religionsgemeinschaft. Mit der kantonalen Anerkennung wird die positive Rolle,
die die alevitische Glaubensgemeinschaft in Basel spielt, gewürdigt und gefestigt.